02.10.2014
ANMIL: 64. Nationalfeiertag der Opfer von Arbeitsunfällen
64. NATIONALFEIERTAG DER OPFER VON UNFÄLLEN AM ARBEITSPLATZ DER PROVINZ BOZEN
Ein Tag des Protestes gegen ein Unrecht: die Unfallrente darf nicht angetastet werden
Der Tag unseres jährlichen Treffens rückt näher. Am kommenden 12. Oktober wird in allen Provinzen Italiens der Tag der Opfer von Arbeitsunfällen gefeiert.
Im fernen Jahr 1951 wurde dieser Gedenk- und Bedenktag von unserem Verband ins Leben gerufen und seit damals wird dieser Tag Jahr für Jahr von uns veranstaltet. Aufgabe und Zweck dieses Tages bleibt es, in Anwesenheit der Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung, der Politik und der Behörden, die Aufmerksamkeit für die Opfer von Arbeitsunfällen nicht verblassen zu lassen, diesen Gehör zu verschaffen und die Lage und die zukünftigen Entwicklungen der Absicherung der Unfallopfer sowie der Menschen, die an einer Berufskrankheit leiden, aber auch des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beurteilen.
Dieses Jahr, wo wir diesen unseren Tag zum 64sten Male begehen, müssen wir leider zum Anlass nehmen nochmals darauf zu verweisen, dass die Rente der Unfallversicherungsanstalt INAIL eine Entschädigung darstellt und dass deshalb eine schwerer Fehler gemacht wurde, als diese, in Rentenform ausbezahlte Entschädigung in die Berechnungsgrundlage zur Bestimmung des Einkommens-und Vermögensausmaßes ISEE aufgenommen wurde; diesem Zustand muss sofort Abhilfe geschaffen werden.
Der nationale Kongress unseres Verbandes, der im März abgehalten wurde, hat mit Entschlossenheit und Nachdruck den gewählten Verbandsorganen den Auftrag gegeben, den Grundsatz durchzusetzen, dass es sich bei der Unfallrente eben um eine Entschädigung handelt, die von jeder, zu welchem Zweck auch immer geforderten Einkommensfeststellung ausgenommen werden muss; das ist das wichtigste, kurzfristig zu erreichende Ziel. Einstimmig haben die vielen hundert Delegierten des Kongresses auf das eigentliche Wesen der Unfallrente verwiesen, dass diese nämlich eine wirtschaftliche Entschädigung darstellt, die jenen versicherten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zuerkannt wurde, die einen Arbeitsunfall erlitten oder an einer Berufskrankheit zu leiden haben. Aus diesem Grund muss sie von jeder individuellen oder die Familie betreffenden Einkommensberechnung ausgenommen werden, ganz gleich ob dies nun zu Zwecken der Steuer, der Sozial- und Gesundheitsversicherung oder der Sozialfürsorge erfolgt.
Dazu haben wir schon jene Mitglieder des Parlaments einbezogen, die unserem Verband nahe stehen, und wir werden uns mit allen Kräften dafür einsetzen, damit dieser vom Kongress verabschiedete Grundsatz zur Durchsetzung kommt.
Wir sind uns auch bewusst, dass unser Land wirtschaftlich eine schwierige Entwicklung durchmacht und dass jeder von uns einen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung zu leisten hat, aber gleichzeitig müssen wir feststellen, dass wir Arbeitsinvaliden Tag für Tag diesen Beitrag aufbringen, den alle Italiener zu leisten hätten. Als Unrecht empfinden, dass unserer Kategorie ein doppeltes Opfer abverlangt wird: unsere Gesundheit und körperliche Unversehrtheit haben wir schon verloren und wir können es nicht hinnehmen, wenn von uns ein weiterer Beitrag gefordert wird, indem diese unsere Entschädigung angenagt wird, die ganz sicher nicht als „Vergütung“ für das betrachtet werden kann, was wir verloren haben. Auch ist es kein Trost zu erfahren, dass Invaliden- und Begleitgeld ebenfalls in die Berechnung des Einkommens- und Vermögensstandes ISEE einbezogen wurden. Dass gemeinsames Leid nur halbes Leid sei macht das Ganze nicht besser und unser Kampf soll dazu dienen, dieses absurde Unrecht aufzuzeigen und anzuzeigen: anstatt der Steuerhinterziehung Grenzen zu setzen, sollen gerade jene die notwendige Grundversorgung teurer bezahlen, die eh schon in einer schwierigen Lebenslage sind und allen Pflichtzahlungen pünktlich nachkommen!
Mit unserem Jahrestreffen unterstützen wir gerade diese Forderung und die Wirkung wird um so stärker sein, je mehr Mitglieder an den Kundgebungen teilnehmen, die im ganzen Staatsgebiet gleichzeitig stattfinden werden. Wartet also nicht länger, meldet eure Teilnahme bei unserem Landessitz in Bozen an und schenkt uns eure Unterstützung.
Ein Tag des Protestes gegen ein Unrecht: die Unfallrente darf nicht angetastet werden
Der Tag unseres jährlichen Treffens rückt näher. Am kommenden 12. Oktober wird in allen Provinzen Italiens der Tag der Opfer von Arbeitsunfällen gefeiert.
Im fernen Jahr 1951 wurde dieser Gedenk- und Bedenktag von unserem Verband ins Leben gerufen und seit damals wird dieser Tag Jahr für Jahr von uns veranstaltet. Aufgabe und Zweck dieses Tages bleibt es, in Anwesenheit der Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung, der Politik und der Behörden, die Aufmerksamkeit für die Opfer von Arbeitsunfällen nicht verblassen zu lassen, diesen Gehör zu verschaffen und die Lage und die zukünftigen Entwicklungen der Absicherung der Unfallopfer sowie der Menschen, die an einer Berufskrankheit leiden, aber auch des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beurteilen.
Dieses Jahr, wo wir diesen unseren Tag zum 64sten Male begehen, müssen wir leider zum Anlass nehmen nochmals darauf zu verweisen, dass die Rente der Unfallversicherungsanstalt INAIL eine Entschädigung darstellt und dass deshalb eine schwerer Fehler gemacht wurde, als diese, in Rentenform ausbezahlte Entschädigung in die Berechnungsgrundlage zur Bestimmung des Einkommens-und Vermögensausmaßes ISEE aufgenommen wurde; diesem Zustand muss sofort Abhilfe geschaffen werden.
Der nationale Kongress unseres Verbandes, der im März abgehalten wurde, hat mit Entschlossenheit und Nachdruck den gewählten Verbandsorganen den Auftrag gegeben, den Grundsatz durchzusetzen, dass es sich bei der Unfallrente eben um eine Entschädigung handelt, die von jeder, zu welchem Zweck auch immer geforderten Einkommensfeststellung ausgenommen werden muss; das ist das wichtigste, kurzfristig zu erreichende Ziel. Einstimmig haben die vielen hundert Delegierten des Kongresses auf das eigentliche Wesen der Unfallrente verwiesen, dass diese nämlich eine wirtschaftliche Entschädigung darstellt, die jenen versicherten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zuerkannt wurde, die einen Arbeitsunfall erlitten oder an einer Berufskrankheit zu leiden haben. Aus diesem Grund muss sie von jeder individuellen oder die Familie betreffenden Einkommensberechnung ausgenommen werden, ganz gleich ob dies nun zu Zwecken der Steuer, der Sozial- und Gesundheitsversicherung oder der Sozialfürsorge erfolgt.
Dazu haben wir schon jene Mitglieder des Parlaments einbezogen, die unserem Verband nahe stehen, und wir werden uns mit allen Kräften dafür einsetzen, damit dieser vom Kongress verabschiedete Grundsatz zur Durchsetzung kommt.
Wir sind uns auch bewusst, dass unser Land wirtschaftlich eine schwierige Entwicklung durchmacht und dass jeder von uns einen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung zu leisten hat, aber gleichzeitig müssen wir feststellen, dass wir Arbeitsinvaliden Tag für Tag diesen Beitrag aufbringen, den alle Italiener zu leisten hätten. Als Unrecht empfinden, dass unserer Kategorie ein doppeltes Opfer abverlangt wird: unsere Gesundheit und körperliche Unversehrtheit haben wir schon verloren und wir können es nicht hinnehmen, wenn von uns ein weiterer Beitrag gefordert wird, indem diese unsere Entschädigung angenagt wird, die ganz sicher nicht als „Vergütung“ für das betrachtet werden kann, was wir verloren haben. Auch ist es kein Trost zu erfahren, dass Invaliden- und Begleitgeld ebenfalls in die Berechnung des Einkommens- und Vermögensstandes ISEE einbezogen wurden. Dass gemeinsames Leid nur halbes Leid sei macht das Ganze nicht besser und unser Kampf soll dazu dienen, dieses absurde Unrecht aufzuzeigen und anzuzeigen: anstatt der Steuerhinterziehung Grenzen zu setzen, sollen gerade jene die notwendige Grundversorgung teurer bezahlen, die eh schon in einer schwierigen Lebenslage sind und allen Pflichtzahlungen pünktlich nachkommen!
Mit unserem Jahrestreffen unterstützen wir gerade diese Forderung und die Wirkung wird um so stärker sein, je mehr Mitglieder an den Kundgebungen teilnehmen, die im ganzen Staatsgebiet gleichzeitig stattfinden werden. Wartet also nicht länger, meldet eure Teilnahme bei unserem Landessitz in Bozen an und schenkt uns eure Unterstützung.
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